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Lockerungen im Kampf gegen die Corona-Epidemie

Zusammenfassung der Entscheidungen der Bundesregierung

Am 15. April 2020 entschieden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer, wie es in der Corona-Krise weitergehen soll. Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens werden vorerst bis zum 3. Mai verlängert und lauten wie folgt:

  • Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen ist weiterhin einzuhalten.
  • Der Einzelhandel darf auf Verkaufsflächen von bis zu 800 Quadratmetern ab dem 20. April unter Auflagen (Hygiene, Zutrittssteuerung, kontrollierte Warteschlangen) wieder öffnen. Unabhängig von der Fläche gilt dies auch für den Kfz-Handel, Fahrradhandel sowie Buchhandel.
  • Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien bleiben unter Auflagen weiter geöffnet. Das gilt auch für Banken, Post- und Versandstellen, Bau- und Gartenmärkte, Zeitungsverkauf (Kiosk), Reinigungen und Waschsalons.
  • Großveranstaltungen wie Konzerte bleiben vorerst bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Bei Fußballspielen sind „Geisterspiele“ erlaubt. Kleinere Veranstaltungen sollen hinsichtlich der Personenzahl von den Ländern reglementiert werden.
  • Ab dem 4. Mai 2020 sollen die Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. Die Abschluss- und Prüfungsklassen sowie die obersten Grundschulklassen haben dabei Vorrang.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Bibliotheken dürfen öffnen, wenn die Auflagen für die Zutrittskontrolle, Hygiene und Warteschlangenvermeidung erfüllt werden.
  • Die Kontaktbeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger bleiben mindestens bis zum 3. Mai bestehen, unabhängig von Region und Bundesland.
  • Es wird keine Maskenpflicht in Deutschland geben. Bund und Länder empfehlen jedoch das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ausdrücklich.
  • Die Berufsgruppe der Friseurinnen und Friseure soll ab dem 4. Mai 2020 unter der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb wieder aufnehmen können.
  • Sporteinrichtungen, Fitness-Center, Schwimmbäder und Spielplätze bleiben weiterhin geschlossen.
  • Öffentliche Orte mit großen Flächen, darunter Museen, Zoos und Gärten, können eventuell in nächster Zeit wieder öffnen. Theater und Konzertsäle bleiben aufgrund der engen Sitzsituation weiterhin geschlossen.
  • Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin möglich.
  • Zudem gelten Reise- und Versammlungsverbote, darunter auch Verbote von Gottesdiensten. Diskutiert wird derzeit, ob Taufen, Trauungen und Trauerfeiern bis zu 15 Personen zulässig sind.

Laut Aussagen der Bundesregierung ist die Corona-Epidemie noch nicht überwunden. Es werde daher nicht zu viele Lockerungen geben, damit sich das Coronavirus nicht weiter unkontrolliert ausbreiten könne.

Quelle: www.sparkasse.de

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